Oktober 2018 - Juni 2019
Seit Jahren gibt es in der bundesdeutschen Fachöffentlichkeit eine Kontroverse darüber, ob mit dem Cannabisverbot mehr Negativfolgen (z. B. verunreinigte Produkte, mangelnder Verbraucherschutz, unglaubwürdige Suchtprävention) als Vorteile (z. B. generalpräventive Wirkung) verbunden sind. In diesem Zusammenhang wird auf die Durchführung von wissenschaftlichen Modellversuchen verwiesen, um eine gesicherte empirische Grundlage für weiterführende Diskussionen zu erhalten. Auch die Berliner Regierungsparteien haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung vom 08.12.2016 auf einen solchen Weg verständigt. Dort heißt es: Die Koalition wird ein Konzept für die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene erarbeiten und sich für dessen gesetzliche Absicherung einsetzen.
Vor diesem Hintergrund werden für die Erstellung einer Modellkonzeption nach § 3 (2) BtMG u. a. die folgenden Tätigkeiten durchgeführt:
Kooperationspartner
Bundesland Berlin