2019 - 2022
Gegenstand des Projektes ist die 3. Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVVÄndV) vom 22. Mai 2017, mit der die Vorschriften zur Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger geändert worden sind. Mit Erscheinen der überarbeiteten und teilweise neu gestalteten „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger“ (Bundesärztekammer 2017) am 3. Oktober 2017 wurden diese Änderungen wirksam. Die Änderungen der BtMVV betreffen insbesondere eine erhöhte Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, weiter gefasste, nicht allein auf Abstinenz ausgerichtete Zielsetzungen, Erleichterungen im Umgang mit Rezepten (inklusive Take-home-Verordnungen) und der Überlassung des Substitutionsmittels zum unmittelbaren Gebrauch, die Frage der Einbeziehung psychosozialer Betreuungsmaßnahmen sowie eine Reduktion der Dokumentationsanforderungen.
Ziel des geplanten Vorhabens ist die Evaluation der Effekte der 3. BtMVVÄndV aus Versorger- und Patientensicht. Dazu werden sowohl zentral (länderübergreifend) als auch für einzelne Bundesländer (sowie KV- und Ärztekammerbezirke) die routinemäßig erfassten Informationen projektbegleitend erhoben und systematisch ausgewertet. Zudem werden die entscheidenden Akteure (Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten, Apothekerinnen und Apotheker) direkt einbezogen. Dies geschieht sowohl bundesweit als auch in definierten Modellregionen mittels vertiefender Befragungen und Interviews. Anhand des modular aufgebauten Evaluationskonzepts sollen quantitative und qualitative Erhebungsstrategien über einen Gesamtzeitraum von 3 Jahren (März 2019 bis Februar 2022) verfolgt werden.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)