Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung
der Universität Hamburg

NpSG – Evaluation Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Juni 2017 - Mai 2019

Beschreibung / Description

Neue psychoaktive Substanzen (NPS) sind chemische Abwandlungen bekannter Betäubungsmittel und psychoaktiver Stoffe, die noch nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfasst werden. Sie können aus Sicht der Konsumierenden einen validen Ersatz für Betäubungsmittel darstellen. Um diese gesetzliche Lücke zu schließen, trat im November 2016 das Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft. Dieses beinhaltet zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein verwaltungsrechtliches Verbot des Umgangs mit NPS sowie eine Strafbewehrung des Handeltreibens, der Ein-, Aus- und Durchfuhr, des Inverkehrbringens, des Verabreichens und des Herstellens. Gleichzeitig soll eine Kriminalisierung von Konsumierenden vermieden werden. Die Wirksamkeit des NpSG gilt als erfüllt, wenn die angestrebten Ziele erreicht werden und es nicht zu Verlagerungen von problematischem Verhalten kommt. Ziel des Projekts ist es, auf der Grundlage von qualitativen und quantitativen Studienmodulen Erkenntnisse zur Wirkungsweise des Gesetzes zu gewinnen und Empfehlungen abzuleiten. Unter Federführung des IFT Institut für Therapieforschung in München sind Kooperationspartner aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen einbezogen.

Projektleitung / Project Coordinator

Beteiligte MitarbeiterInnen/ Involved Researchers

Förderung / Funding

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)